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TEILNAHME AN
KONSTRUKTIONS- UND PLANUNGSGESPRÄCHEN

zwischen Auftragnehmer (AN) und Planungsbeauftragten des Auftraggebers (AG). Prüfung der Konstruktionszeichnungen des AN auf sachliche und fachliche Richtigkeit und Freigabe der Unterlagen zur Fertigung im Einvernehmen mit den Planern des AG.

weiter Prüfung von Nachtragsangeboten